Verfassung
(1) Vom 22. bis 24 März 2007 trat das pädagogische Team der KiTa Christuskirche Bordesholm als Verfassunggebende Versammlung zusammen. Die Mitarbeiterinnen, nachfolgend Fachkräfte genannt, verständigten sich auf die künftig in der Einrichtung geltenden Partizipationsrechte der Kinder.
(2) Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen wird damit als Grundrecht anerkannt. Die pädagogische Arbeit soll an diesem Grundrecht ausgerichtet werden.
(3) Gleichzeitig ist die Beteiligung der Kinder eine Voraussetzung für gelingende Selbstbildungsprozesse und die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns.

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